
Überdenken der Mindestabstände
Wir kritisieren den im Kanton St.Gallen geltenden Mindestabstand von lediglich 300 Metern zwischen Windrädern und bewohnten Gebäuden. Dieser extrem knappe Abstand stützt sich derzeit einzig auf die Lärmschutzverordnung und ist auch im internationalen Vergleich deutlich zu gering.
Um die Anwohnerschaft zu schützen und unsere Mitspracherechte zu wahren, stellen wir drei zentrale Forderungen an die Politik:
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Verbindliche und grössere Mindestabstände: Wir fordern, dass im kantonalen Planungs- und Baugesetz für den gesamten Kanton St.Gallen verbindliche und vernünftige Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern gesetzlich verankert werden.
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Wahrung der direkten Demokratie: Die Politik muss sensibler für unsere demokratischen Prozesse werden. Wir akzeptieren nicht, dass Volk und Gemeinden bei solch wichtigen und einschneidenden Fragen in ihrem Mitspracherecht ausgehebelt werden.
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Überarbeitung der Energiestrategie: Wir verlangen eine Neuausrichtung der Energiepolitik. Die aktuelle Energiestrategie muss überarbeitet werden, denn Windkraftanlagen sind schlichtweg nicht in der Lage, unser Energieproblem auch nur ansatzweise zu lösen.

