Was sind die Fakten?

Die geplanten Windkraftanlagen haben weitreichende Auswirkungen auf Natur, Landschaft und die Lebensqualität der Bevölkerung.

Aus unserer Sicht überwiegen die negativen Auswirkungen den Nutzen deutlich. Die folgenden Fakten zeigen, warum wir dieses Projekt ablehnen.

Windpark Tannenberg

Standorte und Anlagengrössen

Geplant sind vier Windenergieanlagen von enormer Grösse. Mit einer Leistung von 5 bis 6 Megawatt (MW), einem Mastdurchmesser von rund 7 Metern, einer Nabenhöhe von 150 Metern und einem Rotordurchmesser von 160 Metern weisen sie enorme Dimensionen auf. Die von der Axpo verwendete Abbildung ist nicht massstabsgetreu und zeigt fälschlicherweise einen deutlich kleineren Anlagentyp. Zum Vergleich: Die geplanten Anlagen sind wesentlich grösser als die bekannte Anlage bei Chur, die bei einer Leistung von 3 MW einen Mastdurchmesser von etwa 3 Metern, eine Nabenhöhe von 119 Metern und einen Rotordurchmesser von 112 Metern aufweist.

AXPO-Bild Windpark

Eine Flugzeugperspektive verniedlicht die Situation masslos. Kein Mensch (ausser Piloten) werden die Windräder je aus dieser Perspektive sehen.

Realistische Ansichten im Gelände

Die abgebildeten Visualisierungen machen die Grössenverhältnisse deutlicher klar. Sie zeigen auch, wie sich das Landschaftsbild drastisch verändern würde, sollten diese Windkraftwerke gebaut werden.

Ist die Schweiz ein Windland?

Ganzseitige, teure Inserate verbreiten teilweise falsche Zahlen und zeigen beschönigende Bilder von einem mit Sicherheit viel zu kleinen Windradtyp.

Falsche Aussage: «Künftig könnten bis zu 30 Terrawattstunden pro Jahr erzeugt werden, etwa die Häfte des heutigen Stromverbrauchs.»

Korrekte Aussage: «Heute liefern 47 Anlagen an 13 Standorten 0.2% des Schweizer Stroms.»

Gemäss Bundesamt für Energie (BFE) würden die heute angedachten, möglichen 394 Anlagen 2.3 Terrawattstunden produzieren. Das wäre rund 1% des Gesamtenergiebedarfs (inkl. Fossile, welche ja auch ersetzt werden sollten). Der Windatlas zeigt, dass die Windgeschwindigkeiten und Windhäufigkeit in der Schweiz an erstellungszugänglichen Standorten ungenügend sind.

Fazit: Die Schweiz ist kein Windland! Wieso sollen dafür Steuergelder verschleudert und Umwelt und Landschaft zerstört werden?

Energie

Irreführende Grafik der Axpo

Die gezeigte Axpo-Grafik arbeitet mit monatlichen Prozentanteilen statt mit realen Strommengen und vermittelt dadurch den irreführenden Eindruck, Windenergie könne fehlenden Wasser- und Solarstrom im Winter ersetzen.

Die Schweizer Energie-Wahrheit

Im Winterhalbjahr fehlen 9.3 TWh Energie. Die 211 bestehenden und geplanten Windanlagen liefern 1.1 TWh, also unter 12% der Fehlmenge – an windarmen Tagen deutlich weniger. Selbst mit allen 441 potenziellen Anlagen (2.3 TWh) deckt Windenergie höchstens rund 1% des Gesamtenergiebedarfs (inkl. Fossile). Und dafür sollen wir unsere Natur und unsere Naherholung opfern? Wir meinen klar: Nein!

Quellen: Informationen Axpo und Bund sowie Energie-Statistiken.

Klassierung der Windkraft

Klassierung gemäss Richtplan Dokument VE13 des Kantons St.Gallen:

Ø Wind (m/s in 120m Höhe)  Ø Windleistung (W/m²) Kategorie
4.5 – < 5 100 – < 200 Knapp
5,0 – < 5,5 200 – < 300 Gut
5,5 – 6,0 300 – < 400 Sehr gut
≥ 6,0 ≥ 400 Exzellent

International wird wie folgt klassiert:

Ø Wind (m/s in 120m Höhe) Ø Windleistung (W/m²) Kategorie
5,5 – 6,2 150 – 230 Schwach
6,2 – 6,8 230 – 300 Mittel
6,8 – 7,5 300 – 400 Gut
> 7,5 > 400 Sehr gut

Fazit: Im Internationalen Vergleich sind die Beurteilungen des Kantons SG deutlich schöngefärbt – oder werden die hohen Subventionen bereits in der Beurteilung berücksichtigt? Es ist auch fraglich, wieso die Windgeschwindigkeiten gegenüber den Windleistungen so stark abweichen.

Lärm und Schall

Lärm

In der Schweiz gibt es eine Lärmschutzverordnung (LSV), welche die Immissionsgrenzwerte für verschiedene Empfindlichkeitsstufen regelt.

Empfindlichkeitsstufe l (= Erholung)
Bei Tag 55 dB / bei Nacht 45 dB

Empfindlichkeitsstufe ll (= Wohnen)
Bei Tag 60 dB / bei Nacht 50 dB

Die folgenden Werte basieren auf typischen Messreihen und Schallgutachten für Grossanlagen (≈ 6 MW, Rotordurchmesser ~150 Meter) für eine Windgeschwindigkeit von 6 m/s.

  • 100 Meter Abstand = 55–60 dB A
  • 250 Meter Abstand = 47–52 dB A
  • 500 Meter Abstand = 41–45 dB A

Je nach Windrichtung und Topografie können diese Werte durchaus auch höher sein.

Im Andwiler Moos dürften die Grenzwerte also bereits schon am Tag ein Thema sein, bei den anderen drei Anlagen dürfte es für die Bewohner spätestens in der Nacht zu laut werden. Deshalb müssen Betreiber die Stromproduktion einstellen, sobald die Grenzwerte überschritten werden. Also genau dann, wenn die Windanlagen ihre optimale Leistung bringen würden, nämlich ab 6 m/s.

Zudem ist die Art des Lärms ein Problem, wenn die Rotorblätter bei genügend Wind im 2-Sekundentakt mit bis zu 300 km/h verbeidonnern.

Fazit: Die Abstände zu bewohnten Gebäuden und zur Naherholung sind im geplanten Windpark Tannenberg zu klein.

Schall

Es ist zu unterscheiden zwischen folgenden Schallarten: Infraschall, Hörschall und Ultraschall. Der Hörschall dürfte ein Problem sein und ist im Kapitel „Lärm“ behandelt, der Ultraschall sollte bei Windkraftanlagen kein Problem darstellen.

Der Infraschall kann ein Problem darstellen, ist aber erst wenig erforscht.

In Europa gibt es einzelne Gerichtsentscheide, die kausal bedingte Schlafstörungen anerkannten und eine Entschädigung verfügten.

Die Lärm- und Schalleinflüsse auf Wild- und Nutztiere sind schwierig erfassbar. Studien zeigten oft ein Meidungsverhalten, was in der Kleinräumigkeit ein Problem darstellt. Die Kühe können ihre Weiden nicht verlassen und bei Wildtieren führt es zur Veränderung des ökologische Gleichgewichts.

Fazit: Die Auswirkungen von Infraschall sind wenig erforscht, gesundheitsschädliche Einflüsse auf Mensch und Tier können nicht ausgeschlossen werden.

Schattenwurf

Wir sprechen von einem statischen Schattenwurf des Turmes mit der Generatorkabine und der Rotorblätter (bei Stillstand) und einem bewegten Schattenwurf der Rotorblätter bei Wind.

Der Schatten einer 200 Meter-Anlage ist bis 800 Meter Abstand deutlich wahrnehmbar. Im Sommer von 6.00 bis 18.30 Uhr, im Winter von 10.00 bis 14.00 Uhr.

Der bewegte Schattenwurf ist für Mensch und Tier sehr unnatürlich und daher sehr störend. Bei 3 m/s (10.8 km/h) Wind entstehen etwa 5 Umdrehungen pro Minute, die Rotorblätterschatten kommen im 4-Sekundentakt. Bei 11 m/s (39.6 km/h) Wind läuft der Rotor mit etwa 10 Umdrehungen pro Minute, die Rotorblätterschatten kommen im 2-Sekundentakt.

Quelle: Energieatlas Bayern, Produzentenangaben

Fazit: Insbesondere der unnatürliche, bewegte Schattenwurf ist bei allen 4 Windrädern ein Problem für die Anwohner und die Besucher.

Flughindernis

Diese grossen Anlagen müssen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligt werden. Auch sind sie markierungs- oder befeuerungspflichtig.

Die rot-weissen Bemalungen sind bei diesen Dimensionen sicher zusätzlich störend. Schlimmer ist die Befeuerung, welche bei Nebel, in der Dämmerung und in der Nacht aktiviert werden muss. Üblicherweise werden Lichter vorgeschrieben, welche bei allen vier Anlagen synchron, etwa im 2 Sekundentakt blinken und auf 5 km sichtbar sein müssen. Die Licht-Reflexionen an den Rotoren sorgen in der näheren Umgebung für eine sehr unangenehme «Light show».

Fazit: Zur gelegentlichen nächtlichen Ruhestörung kommt nun noch die permanente nächtliche Lichtstörung – Adieu du geliebter Sonnenaufgang, adieu du romantischer Sonnenuntergang.

Umwelt und Landschaft

Natur und Landschaft

Das Gebiet des Windparkes Tannenberg enthält unzählige Landschafts- und Umwelt-Schutzobjekte und Schutzzonen. Nur weil die Objekte nicht auf den Meter genau direkt in einzelnen Schutzgebieten platziert sind, stören sie diese Zonen. In den Behördendokumenten steht der Grundsatz: «Vermeidung von stark in Erscheinung tretenden, den Landschaftscharakter verändernden Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen.» (Richtplan Kanton St.Gallen, Dokument Vorranggebiete Natur und Landschaft NL31)

Im Dokument Windenergieanlagen VE13 werden Schutz- und Nutzungsinteressen systematisch abgehandelt. Bei genauem Hinsehen stellt man fest, dass wegen ein paar zusätzlichen Kilowattstunden, welche dann vielleicht nicht einmal produziert werden, die Schutzinteressen teils unwiderruflich geopfert werden.

Das Andwiler Moos ist ein nationales Naturschutz- und Moorschutzgebiet (Objekt 229, Schutzklasse 1!). Der Weiher NE Hohfirst (Objekt SG614) ist ein Amphibienlaichgebiet . Auf dem Tannenberg befindet sich ein Geotop von nationaler Bedeutung (Objekt 262) und auf dem Ätschberg ein kantonales Geotop (Objekt 316) mit sehr speziellem geologischen Untergrund. Hohfirst-Tannenberg ist ein kantonales Landschaftsschutzgebiet, die 4 Windräder zerstören das Landschaftsbild komplett, egal wo man sich aufhält oder bewegt.

Fazit: Eine bis anhin geschützte Natur und Landschaft mit ihrem Erholungswert wird den Menschen weggenommen, für eine unwirksame Energiepolitik geopfert und nachhaltig zerstört.

Wasser- und Gewässerschutz

Alle 4 Windräder stehen in oder unmittelbar an Schutzzonen angrenzend:
– Anlage Tannenberg liegt im Bereich Au* und unmittelbar neben einer Schutzzone S3***
– Anlage Chueweid liegt im Bereich Ao**
– Anlage Grasrütiwies liegt im oder unmittelbar neben dem Bereich Au* sowie unmittelbar neben einer Schutzzone S3***
– Anlage Talermoos liegt unmittelbar neben einer Schutzzone S3***

*Au = Unterirdische Gewässerschutzzone für Trinkwasser
**Ao = Oberirdische Gewässerschutzzone für Trinkwasser
***S3 = Grundwasserschutzzone in der weiteren Umgebung von Trinkwasserbrunnen

Fazit: Die Windräder mit ihren riesigen Fundamenten (2290 m3 bzw. rund 5700 t Stahlbeton bei 27 m Durchmesser und 4 m Tiefe) und die 40-Tönner Zufahrten gefährden die geschützten, natürlichen Wassersysteme nachhaltig.

Wald

Das Waldgesetz wird mit den Füssen getreten. Der Art. 1, Abs. 1, c lautet: (das Gesetz soll) «dafür sorgen, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann.» und im Artikel 5 gibt es ein Rodungsverbot, allerdings mit Ausnahmen. Die Standortgebundenheit ist eine Ausnahme.
Im später hinzugefügten Artikel 5a, (Windenergieanlagen) kommt dann die inhaltlich völlig zusammenhangslose Bestimmung «Windenergieanlagen und ihre Erschliessungswege im Wald gelten als standortgebunden, wenn sie von nationalem Interesse sind.» Da haben ein paar Politiker ihre Interessen «juristisch korrekt» verpacken können.
Die Waldschutz-Initiative will das berechtigterweise abstellen und fordert ein klares Verbot von Windenergieanlagen im Wald und bis 150m ausserhalb davon.

Demokratie

Die Kantonsregierung hat im Rahmen des Richtplanes das Koordinationsblatt VE13 Windenergieanlagen am 10. September 2024 erlassen, welches vom UVEK am 18. Dezember 2024 genehmigt wurde. Darin wird unter anderem festgehalten:

«Es empfiehlt sich daher, die gemeinwirtschaftlichen Interessen der Gemeinden bereits bei der Erarbeitung der Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsstudien frühzeitig miteinzubeziehen.», was bis heute nicht passiert ist. Über eine erwähnte Mitwirkung der Bevölkerung muss man sich ebenfalls keine Illusionen machen.

Das weitere Vorgehen ist klar beschrieben:

  1. Die Projektträger (AXPO) nehmen die Planung in den festgesetzten Eignungsgebieten auf und prüfen in detaillierten Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien die Realisierbarkeit der Windpärke. Sie erarbeiten die Grundlagen für die Sondernutzungsplanung (Leitverfahren) und gestützt darauf den Umweltverträglichkeitsbericht als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung.
  2. Die zuständigen kantonalen Stellen führen das Sondernutzungsplanverfahren sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die Regierung erlässt den kantonalen Sondernutzungsplan für Windenergieanlagen.
  3. Die Projektträger holen die Baubewilligung und die weiteren nötigen Bewilligungen ein. Die Bewilligungsstellen sind das kantonale AREG und die Kantonsregierung, welche via die SAK Aktionäre beim Projektträger AXPO sind und entsprechend Dividenden erwarten dürfen.

Die Systematik bezüglich Umgang mit den Schutzinteressen sieht nett aus, ist defacto beim Windpark Tannenberg mit über 20GWh/Jahr eigentlich bereits ausgehebelt – der Windpark ist schon bewilligt. Die folgende Beschreibung ist Augenwischerei: «Neue Windenergieanlagen können nur unter Auflagen bewilligt werden. Die Auflagen richten sich nach den Schutzzielen. Solche Auflagen können beispielsweise sein: Betriebseinschränkungen, eine Verschiebung des ursprünglich gewählten Standortes oder Auflagen betreffend dem Umgang mit der umliegenden Fläche.»

Weder die Gemeinde noch die Stimmbürger haben aktuell irgendeine Möglichkeit einer demokratischen Mitsprache. Die Gemeindeschutz-Initiative will das ändern, die Stimmbevölkerung der Standortgemeinde sowie die Nachbargemeinden sollen darüber bestimmen.

Fazit: Die Sondernutzungsplanung setzt sich über die Gemeinden, über die Schutzinteressen und die betroffene Bevölkerung hinweg. Den Schaden und die Risiken tragen die Natur und die Bürger.

Gefahren für Natur und Umwelt

  • Die Region ist reich an Quellen und Grundwasservorkommen; Tiefbauarbeiten in diesem Ausmass verletzen Wasseradern und lassen diese versiegen – Probleme traten bereits bei den ersten Probebohrungen auf.
  • Durch Erosion an den Rotorblättern entsteht Feinstaub und es können sich PFAS-Partikel (sogenannte Ewigkeitschemikalien) lösen, welche über Jahrzehnte in Böden und in die Nahrungskette gelangen.
  • Für Rotmilane, Fledermäuse, Vögel und Insekten sind die Rotoren todbringend.

Zerstörung des Landschaftsbilds

Die vier Anlagen weisen eine Höhe von 230 Metern auf und stehen auf Fundamenten mit über 25 Metern Durchmesser und rund 4 Metern Tiefe. Dazu braucht es breite Erschliessungsstrassen für 40-Tönner, welche für den Unterhalt bestehen bleiben. Das sind unmenschliche Dimensionen und eine Zerstörung der Landschaft.

Einschränkungen der Lebensqualität

Das Tannenberggebiet ist Landschaftsschutzgebiet und dient als Naherholungsgebiet für Spaziergänger, Sportler und Familien. Windräder werfen Schatten, verursachen Lärm und Eiswurf sowie weitere Emissionen mit langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Naherholung wichtiger denn je

In der heutigen hektischen Zeit wird die Erholung in einer intakten Natur je länger je wichtiger. Diese unmenschlichen Dimensionen und Emissionen zerstören den Erholungswert nachhaltig.

Fragwürdiger Nutzen

Die Windenergie ist keine verlässliche Energiequelle für die Grundversorgung und nur eine verschwindend kleine Energiemenge. Deshalb wird die Windenergie auch massiv subventioniert – mit unseren Steuergeldern. Mehr Flatterstrom bedeutet auch mehr teure Gas-Reservekraftwerke.

Fehlende Transparenz

Die Bevölkerung wurde erst spät in den Prozess einbezogen. Vorverträge mit Landbesitzern wurden teils abgeschlossen, ohne die Gemeinden oder die Öffentlichkeit zu informieren.

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