Ihre Fragen – Unsere Antworten
Für den Erhalt unserer Naherholungsgebiete, der Natur und unserer Lebensqualität.
Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den geplanten Windkraftanlagen. Die Fakten zeigen klar, warum wir dieses Projekt kritisch sehen. Die Fragen sind nach Themenbereichen gegliedert, um Ihnen eine schnelle Übersicht zu ermöglichen.
FAQ
Warum wir das Projekt in der geplanten Form ablehnen. Hier finden Sie Antworten zu Ihren Fragen.
Lebensqualität als ganzheitlicher Begriff umfasst nicht nur Gesundheit, Wohlbefinden und einen gewissen materiellen Lebensstandard, sondern auch soziale und ökologische Aspekte im eigenen Umfeld.
- Wenn sich die Rotoren der Windkraftanlagen drehen, entsteht Lärm, insbesondere anhaltender Lärm kann gesundheitsschädigend sein.
- Windkraftanlagen werfen fixe und bewegte Schatten. Wenn sich die Rotoren drehen, wechseln sich Licht und Schatten in rascher Folge ab, was unnatürlich und sehr irritierend ist.
- Lärm und Schattenwurf verunmöglichen die Erholung im Landschaftsschutzgebiet Hohfirst-Tannenberg und im nationalen Naturschutzgebiet Andwiler Moos.
Mehr oder weniger, die Wirkung dieser speziellen Lärmart lässt sich schwer fassen. Dass die Lärmwerte oft überschritten werden, genau dann, wenn der Wind eine gute Energieproduktion zulässt, ist bekannt. Die Betriebsbewilligungen verfügen, dass die Betreiber die Rotoren abstellen müssen, wenn die Lärmwerte überschritten werden. Es werden Anlagen subventioniert, welche abgestellt werden müssen, wenn sie am produktivsten wären!?
Es gibt Vorschriften für den «statischen» Schattenwurf, welche bei grösseren Abständen eingehalten werden können. Für den bewegten Schatten der Rotoren und deren sehr irritierenden, unnatürlichen Wirkung gibt es keine Vorschriften. Ein Spaziergang an einem sonnigen Nachmittag im Andwiler Moos wird zur Geisterbahnfahrt.
Vom Eiswurf betroffen sind dutzende von Wanderwegen und teils sogar Strassen. An den Rotoren bilden sich im Winter Eisschichten, sobald sich die Rotoren bewegen, lösen sich diese und können bis einige hundert Meter weit weggeschleudert werden. Der Abrieb der Rotorblätter enthält Mikroplastik, Faserpartikel, Harzpartikel und PFAS, welche im Umkreis von bis 2km auf die Weiden, in die Böden und ins Wasser gelangen.
Viele Menschen können ihre Erholungszeit nicht frei wählen und wenn, dann richten sie diese nach Möglichkeit nach dem Wetter. Im Gebiet Tannenberg hat es insbesondere bei Sonnenschein viele Besucher. Wenn es dann Wind hat, was deutlich wahrscheinlicher ist, als bei Nebel, hat man den Rotor-Lärm und -Schattenwurf auf sicher.
Die heutige Zeit wird immer hektischer. Erholungszonen für die Menschen werden immer wichtiger. Nicht erst die Pandemie hat uns gelehrt, unserer Landschaft Sorge zu tragen, um eben genau diese Erholungszonen in den Landschaftsschutzgebieten zu erhalten – der Gesundheit und der Menschen zuliebe.
Im Windpark Tannenberg sind Anlagen mit 5-6 MW geplant. Die allermeisten wissenschaftliche Untersuchungen basieren auf bedeutend kleineren Anlagen (1-3 MW).
Zudem ist die Wissenschaft heute leider nicht immer objektiv, man «findet» die gewünschten Ergebnisse. Zum Beispiel indem die Rahmenbedingungen entsprechend festgelegt werden und diese kommen dann in den Medien und Diskussionen nicht mehr vor. Die Ergebnisse sind dann wissenschaftlich korrekt, können jedoch weit von der Praxis weg sein.
Unzählige.
Der Landverbrauch für die Anlagen und die Zufahrtsstrassen für 40-t-Lastwagen (welche auch nach dem Bau für den Unterhalt bestehen bleiben) sind lokal beträchtlich. Der Waldboden und die wertvolle Klimawirkung des Waldes wird lokal irreversibel zerstört. Die eidgnössische Wald-Initiative möchte das ändern.
Die Fundamente mit 28m Durchmesser und über 4m Tiefe sind lokal grosse Eingriffe und stören das Quell- und Wassersystem im Gebiet Tannenberg.
Es ist erwiesen, dass die Rotoren für die Vogel- und Insektenwelt sowie für Fledermäuse todbringend sind. Für einzelne Arten, für das Gleichgewicht des Ökosystems und für die Diversität sind die Folgen heute nicht überschaubar.
Der Einfluss auf die Landwirtschaft und deren Nutztiere sind weitgehend unerforscht und unbekannt, weil solche Anlagen sonst ja kaum in besiedelten und graswirtschaftlichen genutzten Gebieten gebaut wurden.
Hohfirst-Tannenberg, der Ätschberg und das Andwiler Moos sind ausgewiesene Schutzgebiete, welche für ein paar Megawatt Flatterstrom geopfert werden sollen?
Ja, das ist Vorschrift, leider gibt es dort zu viele Ermessensspielräume. Die aktuelle Bundes- und Kantons-Politik biegen die Verhältnismässigkeit zugunsten der zeitgeistigen, subventionierten Windenergie.
So gut wie gar keine. Die Sondernutzung hebelt die Demokratie aus. Die AXPO hat mit den Grundbesitzern gegen Bezahlung Vorverträge abgeschlossen und hielt es nicht einmal für nötig, die Gemeinden darüber aktiv zu informieren. Für die politischen Gemeinden ist es in der Regel sehr schwierig, sich gegen den Kanton zu stellen, weil sie im Tagesgeschäft auf dessen Goodwill angewiesen sind.
Die eidgenössische Gemeinde-Initiative möchte das ändern.
Nein, bei der Sondernutzung nicht. Alles geht nur noch über die kantonalen Ämter und die Kantonsregierung ist sogar die Baubewilligungsinstanz.
Der Kanton ist über die SAK auch Aktionär bei der AXPO; er bewilligt indirekt ein eigenes Bauprojekt, bei dem er nachher mitverdient. Das ist juristisch und politisch sehr brisant und wenig vertrauensfördernd.
Die Gemeinde und die Bevölkerung haben keine Einflussmöglichkeiten, weshalb zwei nationale Volksinitiativen eingereicht wurden. Die Gemeindeschutz- und die Waldschutz-Initiative …
Die Gemeinde erhält ev. «Umweltbeiträge» von der AXPO.
Die Nachbarn haben nur ein theoretisches Einspracherecht. Sie werden nach heutigem Wissensstand jedoch abblitzen, weil die formellen Vorschriften der «Sondernutzung» erfüllt werden. Sie erhalten eine «Perimeter-Entschädigung» von der AXPO. Was den wenigsten bewusst ist, dass die Windkraftanlagen die Immobilien entwerten. Im direkten Umfeld können das 20% sein.
Diese geben ein Baurecht und werden für dieses sowie unter verschiedensten weiteren Titeln jährlich entschädigt. In einem konkreten Fall wurde eine konkrete Schätzung von total rund CHF 10’000.- pro Jahr genannt. Die Grundbesitzer gehen erhebliche Risiken ein, welche von der AXPO nicht genannt oder heruntergespielt werden.
Das von der AXPO, dem Bund und dem Kanton verbreitete Narrativ ist nachweislich falsch. Es wird überall mit der gleichen, irreführenden Grafik operiert, welche suggeriert, dass die Winterstromlücke geschlossen wird.
Die Wahrheit ist:
Im Winterhalbjahr fehlen 9.3 TWh elektrische Energie von der Wasserkraft und der Photovoltaik. Die 211 bestehenden und geplanten Windanlagen würden 1.1 TWh liefern, also unter 12% der Fehlmenge – an windarmen Tagen deutlich weniger. Dafür bauen und bezahlen wir dann zusätzlich riesige Gas-Reserve-Kraftwerke. Unter Einbezug der fossilen Energieträger, die wir ja auch noch elektrifizieren sollen, werden mit den 441 maximalen, potenziellen Anlagen (2.3 TWh) höchstens rund 1% des Gesamtenergiebedarfs abgedeckt.
Und dafür sollen wir unsere Natur und unsere Naherholung opfern? Wir meinen klar Nein.


